1. Das Betreten und die Benutzung der Räumlichkeiten des Vereins ist nur Vereinsmitgliedern gestattet und erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
2. Der Verein übernimmt insbesondere keine Haftung bei Unfällen oder Verletzungen, die aufgrund der besonderen baulichen Eigenschaften der Räumlichkeiten (Durchgangshöhe, Treppengestaltung) entstehen.
3. Den Anweisungen der Vereinsorgane ist von allen Mitgliedern Folge zu leisten.
4. Sämtliche Räumlichkeiten des Vereins sind Nichtraucherzonen. Das Rauchen ist lediglich in den durch Aschenbecher gekennzeichneten Stellen im Freien gestattet.
5. Das Ausschenken von Alkohol an Jugendliche ist nicht gestattet (es gilt das Jugendschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung).
6. Das Ausschenken von Alkohol an angeheiterte oder betrunkene Personen ist zu unterlassen.
7. Einrichtung und Inventar der Räumlichkeiten sind pfleglich und sorgsam zu behandeln, die Folgen fahrlässiger Beschädigungen sind zu ersetzen.
8. Exponate sind Eigentum des jeweiligen Künstlers und Leihgaben an den Verein, jedwede Beschädigung ist daher zu dokumentieren und unverzüglich dem Künstler sowie dem Vereinsvorstand nachweislich zur Kenntnis zu bringen, um die weitere Vorgangsweise, insbesondere Schadenersatz, festzulegen.
9. Restmüll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, für Altglas und Altmetall sind die entsprechenden Behältnisse zu verwenden.